FAQ –
Frequently asked questions

Weil bei so einer langen Weiterbildung immer viele Fragen aufkommen, haben wir hier die Wichtigsten zusammen gestellt.



WB „systemische Beratung“

Welche Voraussetzungen gelten für die Weiterbildung?
  1. Hochschulabschluss und psychosoziale Praxiserfahrungen
    oder

    Qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Ausbildung)
    oder

    Qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3-jährig) und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen                   oder beraterischen Feld
    oder

    Qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2-jährig) und mind. 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen                  oder beraterischen Feld plus eine weitere Weiterbildung (mind. 100 UE)

2.  Bereitschaft zur Selbsterfahrung

3.  Möglichkeit, während der Weiterbildung systemische Beratung praktisch umzusetzen

Was kostet die Weiterbildung?

Die Kosten beim Institut Kwerenzia betragen 5.200 Euro für den zweijährigen Weiterbildungsgang (2026–2028).

Zusätzlich fällt für das verpflichtende Einführungsseminar ein Betrag von 250 Euro an.
Eine Ratenzahlung ist möglich.

Nicht enthalten sind u. a. die Kosten für die Einzelselbsterfahrung (ca. 600 – 900 Euro), die DGSF-Zertifizierung sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung.

WB „systemische Therapie“

Welche Voraussetzungen gelten für die Weiterbildung?

1. Hochschulabschluss mit  sozial-/humanwissenschaftlicher Ausrichtung und                                                         psychosoziale Praxiserfahrungen 
   oder

   ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung) und                   Berufstätigkeit im pädagogischen, medizinischen oder psychosozialen Bereich

2. Möglichkeit zur Umsetzung systemischer Beratung mit Familien, Paaren und Gruppen während der                      Weiterbildung.

3. Bereitschaft zur Selbsterfahrung

Was kostet die Weiterbildung?

Die Kosten beim Institut Kwerenzia betragen 7600 Euro für den dreijährigen Weiterbildungsgang (2026–2028).

Zusätzlich fällt für das verpflichtende Einführungsseminar ein Betrag von 250 Euro an.
Eine Ratenzahlung ist möglich.

Nicht enthalten sind u. a. die Kosten für die Einzelselbsterfahrung (ca. 600 – 900 Euro), die DGSF-Zertifizierung sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung.

Allgemeines

Wo finden die Seminare statt?

Die Seminare finden hauptsächlich in Dresden in den Räumen von Kwerenzia – Instituts für systemische Weiterbildung statt, Chemnitzer Str. 78a, 01187 Dresden.  

Einige Seminare werden in den Räumen der Gesop, Gasanstaltstraße 8b, 01237 Dresden durchgeführt.

Wie verbindlich ist die Anwesenheitspflicht bei Seminaren und Supervision?

Die Anwesenheit bei Seminaren und Supervisionen ist verbindlich.

Nach den DGSF-Richtlinien müssen alle Weiterbildungsbestandteile vollständig innerhalb der Weiterbildung erbracht werden, dazu gehören ausdrücklich auch Seminare, Supervisionen und Selbsterfahrung. Diese Leistungen sind Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss und eine mögliche DGSF-Zertifizierung.

Ist das Nachholen von Seminaren möglich?

Ja. In Ausnahmefällen (z.B. Krankheit). Die Entscheidung darüber trifft die Institutsleitung auf Basis der Kapazitäten (freie Plätze in den nachfolgenden Kursen usw.). Fehlende Stunden können ggf. auch durch extern besuchte systemische Seminare anerkannt oder ersetzt werden, z.B. wenn eine interne Nachholung nicht möglich ist. Die Kriterien für deren Anerkennung können bei der Institutsleitung erfragt werden. 

Was passiert, wenn ich in den zwei, bzw. drei Jahren nicht alle Leistungen erbringen kann?

Nicht vollständig erbrachte eigene Leistungen können nachgeholt werden:

  • eigene Leistungen (Beratungsstunden, individuelle Selbsterfahrung, Fallberichte) können bis zu zwei Jahren nach dem Ende der Weiterbildung (Vertragsende) nachgereicht werden.
  • Die Erbringung der Beratungsleistung erfolgt in dieser Zeit ebenfalls unter fortlaufender Supervision. Dies ist für die Zertifizierung durch die DGSF unerlässlich. 
  • Das Institut bietet hierfür einmal im Quartal kostenpflichtige Praxissupervisionen an.

Erst bei vollständigem Nachweis aller Leistungen kann der Abschluss bestätigt und ein Instituts-Zertifikat ausgestellt werden. Ohne die Erfüllung der Leistungen wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

Wie ist der Übergang in die Aufbauweiterbildung geregelt?

Der Aufbauweiterbildungsgang kann besucht werden, wenn die Weiterbildung „systemische Beratung“ oder „systemisches Coaching“ bei einem DGSF-Institut vollständig (zertifizierungsfähig) abgeschlossen wurde und ein entsprechendes Instituts-Zertifikat vorliegt. Eine Zertifizierung durch die DGSF ist nicht notwendig.

Wie werden Leistungen dokumentiert?

Die erbrachten Leistungen werden eigenverantwortlich in einem Studienbuch dokumentiert, welches vom Institut zur Verfügung gestellt wird.

Ab wann dürfen/sollen Beratungsstunden begonnen werden?

Beratungsstunden können während der Weiterbildung dekumentiert werden. Diese können bis maximal zwei Jahre nach Beendigung der Weiterbildung (unter begleitender Supervision) erbracht werden. Beratungsleistungen, die vor Beginn der Weiterbildung erbracht wurden, werden nicht anerkannt.

Welche Kündigungs- oder Rücktrittsregelungen gelten?

Bei den mehrjährigen Weiterbildungen kann die WB jährlich gekündigt werden. 

Für alle Weiterbildungen gelten Rücktrittsregelungen.

Wie groß sind die Weiterbildungsgruppen?

Die Weiterbildungsgruppen bestehen in der Regel aus 12 Personen.

Was muss ich tun, um mich für eine Weiterbildung anzumelden?

Für die Anmeldung bei einer Weiterbildung ist die Einreichung folgender Dokumente im Institut notwendig:

  • kurzer Lebenslauf
  • Kopie des höchsten relevanten Berufsabschlusses
  • ausgefüllter Fragebogen des Institutes

Der Fragebogen kann bei info IatI Kwerenzia.de angefordert werden.

Außerdem wird die Teilnahme an einem der Info-Abende empfohlen, sowie ein Motivationsschreiben, wenn die Teilnahmevoraussetzungen einer Weiterbildung nicht erfüllt werden.

Wie erfahre ich, ob ich die Voraussetzungen erfülle?

Bei der Anmeldung im Institut werden die Unterlagen zur Prüfung angefordert und geprüft.

Für die eigenständige Prüfungen der Unterlagen können bei der DGSF die Richtlinien selbst eingesehen werden.  https://dgsf.org/zertifizierung/dgsf/zertifizierung-richtlinien

In unklaren Fällen kann eine schriftliche Voranfrage zur Prüfung beim Fort- und Weiterbildungsausschuss der DGSF, Jakordenstraße 23, 50668 Köln, gestellt werden. 

Kann ich an den Weiterbildungen teilnehmen, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle?

Ja, das ist in einigen Fällen möglich. Eine Zertifizierung durch die DGSF kann dann in der Regel nicht erfolgen. Die Entscheidung, ob jemand ohne Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen an der Weiterbildung teilnehmen kann, obliegt der Institutsleitung.

Mindestvoraussetzungen für die grundständigen Weiterbildungen „systemische Beratung“ und „systemische Therapie“ sind ein abgeschlossener Beruf und der Nachweis, dass die Weiterbildung der beruflichen Weiterentwicklung dient. Heilpraktiker für Psychotherapie oder ähnliche Zusatzqualifikationen zählen dabei nicht als Berufsabschluss. 

Für die Aufbau-Weiterbildung „systemische Paartherapie“ ist zusätzlich der Nachweis über eine andere Beratungs- bzw. Therapie-WB notwendig. 

Eine Teilnahme an der Aufbau-WB „systemische Therapie“ ist bei Kwerenzia jedoch nicht möglich.

Kann ich Vorleistungen anerkennen lassen?

Ja, wenn sie in einer zertifizierten Weiterbildung bei einem DGSF-Institut erworben wurden, werden Leistungen anerkannt. Aufgrund unterschiedlicher Seminarorganisationen kann es jedoch vorkommen, dass nicht alle erbrachten Leistungen vollständig berücksichtigt werden.

Abgeschlossene Weiterbildungen bei SG-Instituten können anerkannt werden, wenn sie in vollem Umfang den Anforderungen der DGSF entsprechen. Im anderen Fall können fehlende Leistungen bei einem DGSF-Institut nachqualifiziert werden.  https://dgsf.org/zertifizierung/dgsf/sg/zertifizierung-fuer-absolventen-der-sg

Andere Vorleistungen sowie reine Online-WB werden bei Kwerenzia nicht anerkannt.

Welche Unterstützung bietet das Institut beim DGSF-Zertifizierungsantrag?

Das Institut unterstützt beim Antrag durch:

  •  Prüfung, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Teilnahme, Fallberichte, Praxisstunden) am Ende der Weiterbildung.
  •  Ausstellung der Bestätigung für den Zertifikatsantrag (offizielles Formblatt der DGSF).

Der Antrag ist von den Teilnehmenden selbst bei der DGSF einzureichen. Dort erfolgt die Zahlung der Gebühren und die Entscheidung durch den FWA (Fort- und Weiterbildungsausschuss)